Das Pflichtpraktikum ist ein zentraler Bestandteil unserer Ausbildung und bietet den Schüler:innen die Möglichkeit, die im Unterricht erworbenen Kompetenzen in einem realen beruflichen Umfeld anzuwenden, zu vertiefenen und individuell weiterzuentwickeln.
Während des Pflichtpraktikums sammeln die Schüler:innen nicht nur wertvolle berufliche Erfahrungen, sondern haben auch die Gelegenheit, mit aktuellen Technologien und den neuesten Entwicklungen der Branche in Berührung zu kommen. Sie können ihre Kenntnisse in der Praxis erproben und gleichzeitig wertvolle berufliche Netzwerke knüpfen.
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Kreativität und Projektmanagement / Kultur und Kreativität / Umwelt und Nachhaltigkeitsmanagement / Freizeitmanagement und Umwelt
- Zeitpunkt: während der Sommerferien zwischen dem III. und IV. Jahrgang
- Ausmaß: 3 Monate (92 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
- Wo: in Betrieben der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, im Tourismus oder in Unternehmen der Ernährungsbranche
- Verkürztes Schuljahr: der III. Jahrgang endet mit Mai; der IV. Jahrgang beginnt mit Oktober
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Kommunikations- und Mediendesign
- Zeitpunkt: in der Ferienzeit zwischen dem II. und vor Eintritt in den V. Jahrgang
- Ausmaß: 8 Wochen (56 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
- Wo: in Unternehmen der Branche Kommunikation- und Mediendesign (mindestens 4 Wochen mit Inhalten aus Kommunikations- und Mediendesign (KOMD) und/oder Angewandte Informatik (AINF) oder in sonstigen Betrieben der Wirtschaft bzw. der öffentlichen Verwaltung (Bürotätigkeiten mit Office-Anwendungen)
- Kein verkürztes Schuljahr!
Detaillierte Informationen finden Sie im Informationsblatt im Downloadbereich („Information_KOMD_Pflichtpraktikum“).
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang
- Zeitpunkt: während der Ferien vor Eintritt in den III. Jahrgang
- Ausmaß: 8 Wochen (56 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
- Wo: in Betrieben der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, in sozialen Einrichtungen, im Tourismus oder in Unternehmen der Ernährungsbranche
- Kein verkürztes Schuljahr!
Fachschule für wirtschaftliche Berufe – Kulturtouristik / Gesundheit und Soziales
- Zeitpunkt: während der Sommerferien zwischen der II. und III. Klasse
- Ausmaß: 8 Wochen (56 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
- Wo: in Betrieben der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, in sozialen Einrichtungen, im Tourismus oder in Unternehmen der Ernährungsbranche
- Verkürztes Schuljahr: die 2. Klasse endet mit Mai; die 3. Klasse beginnt mit September
Fachschule für wirtschaftliche Berufe – Office- und Medienassistenz
- Zeitpunkt: während der Sommerferien zwischen der II. und III. Klasse
- Ausmaß: 8 Wochen (56 Tage, Vollzeit – 40 Wochenstunden)
- Wo: in einem einschlägigen Unternehmen
- Verkürztes Schuljahr: die 2. Klasse endet mit Mai; die 3. Klasse beginnt mit September
Ergänzende Informationen zum Pflichtpraktikum
Das Pflichtpraktikum kann im In- oder Ausland absolviert werden. Im Rahmen von ERASMUS+ (EU-Mobilitätsprogramm) besteht die Möglichkeit zur Antragstellung für eine finanzielle Unterstützung für ein Auslandspraktikum im EU-Raum.
Sollte das Pflichtpraktikum ohne sein/ihr Verschulden nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgelegt werden können, hat der Schüler/die Schülerin dieses in der unterrichtsfreien Zeit des folgenden Schuljahres nachzuholen (vgl. § 11 Abs. 9 SchUG).
Die Absolvierung des im Lehrplan vorgeschriebenen Pflichtpraktikums ist Voraussetzung, um zur Ablegung der Hauptprüfung, der Reife- und Diplomprüfung bzw. Abschlussprüfung, zugelassen zu werden.
Volontariat
Eine unentgeltliche Beschäftigung wird als Volontariat bezeichnet. Im Gegensatz zum im Inland abgewickelten Pflichtpraktikum stellt das Volontariat ein Ausbildungsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis dar. Aus diesem Grund kann ein Volontariat nicht für das Pflichtpraktikum angerechnet werden.